Eine ältere Frau lacht zu Hause mit ihrem erwachsenen Sohn

Was die Betreuung kostet – und was bei Ihnen bleibt

Bei Pflegegrad 3 kostet die Betreuung zu Hause ab 2.975 € im Monat. Nach dem Pflegegeld zahlen Sie sicher ab 2.376 €, im besten Fall ab 1.749 €. Dazu kommen Anreise ab 170 € pro An- und Abreise sowie Kost und Logis. Stand: Oktober 2026.

Ihr Betrag nach Pflegegrad

Tippen Sie auf den Pflegegrad Ihrer Mutter oder Ihres Vaters. Noch keiner bekannt? Wir haben 3 vorausgewählt – im Gespräch rechnen wir Ihren genauen Fall.

Betreuung im Monatab 2.975 €

Pflegegeld, kommt jeden Monat− 599 €

Sie zahlen sicherab 2.376 €

Möglich, je nach Ihrer Lage:

Verhinderungspflege – wenn die gewohnte Pflegeperson ausfällt− 294 €

Steuerermäßigung – wenn im Haushalt Einkommensteuer anfällt− 333 €

Im besten Fallab 1.749 €

Alle Beträge pro Monat. Dazu kommen immer: Anreise ab 170 € pro An- und Abreise, etwa alle 6–12 Wochen, sowie Kost und Logis – ein eigenes Zimmer und Verpflegung für die Betreuungskraft. Stand: Oktober 2026.

Ihr persönliches Angebot


Kostenlos und unverbindlich. Wir melden uns am nächsten Werktag und rechnen Ihren Fall mit Ihnen durch.

Ein älterer Mann macht in seiner gemütlichen Küche Frühstück, sein Enkel wartet am Tisch

So entsteht Ihr Betrag

Vom Monatspreis geht ab, was sicher jeden Monat kommt. Zwei weitere Erstattungen hängen von Ihrer Lage ab – hier steht, wann sie gelten und wann das Geld kommt.

1

Der Monatspreis

Ab 2.750 € im Monat, je Pflegegrad 75 € mehr. Dazu kommen die Anreise ab 170 € pro An- und Abreise, etwa alle 6–12 Wochen, und Kost und Logis: ein eigenes Zimmer und Verpflegung für die Betreuungskraft.

2

Sicher: das Pflegegeld

Ab Pflegegrad 2 zahlt die Pflegekasse Ihrer Mutter oder Ihrem Vater jeden Monat Pflegegeld: 347 € bei Pflegegrad 2, 599 € bei 3, 800 € bei 4 und 990 € bei 5.

Wann kommt das Geld? Jeden Monat – ab dem Monat, in dem Sie den Antrag stellen. Für frühere Monate gibt es nichts, ein früher Antrag lohnt sich also.

3

Möglich: Verhinderungspflege

Wann gilt das? Wenn die gewohnte Pflegeperson ausfällt, zum Beispiel durch Urlaub oder Krankheit – ab Pflegegrad 2, bis zu 8 Wochen im Jahr. Wie viel? Bis zu 3.539 € im Jahr, rund 294 € im Monat.

Wann kommt das Geld? Die Pflegekasse erstattet es, nachdem Sie es beantragt haben.

4

Möglich: Steuerermäßigung

Wann gilt das? Wenn der Haushalt, der die Betreuung bezahlt, Einkommensteuer zahlt. Bei einer kleinen Rente fällt oft wenig oder keine Steuer an – dann bringt dieser Punkt wenig. Wie viel? 20 % der Kosten, höchstens 4.000 € im Jahr pro Haushalt, rund 333 € im Monat.

Wann kommt das Geld? Einmal im Jahr, mit dem Steuerbescheid.

Ihr Fall – vier Beispiele

Dieselbe Betreuung kann für zwei Familien unterschiedlich viel kosten. So sieht es bei Pflegegrad 3 aus.

Ein älterer Mann frühstückt mit seinem Enkel in einer gemütlichen Küche

Mutter, Pflegegrad 3, kleine Rente

Sie zahlt kaum Einkommensteuer, die Steuerermäßigung bringt also wenig. Es bleibt der Preis minus Pflegegeld.

ab 2.376 € im Monat

Dieselbe Mutter – die Tochter macht Urlaub

Während die Tochter als gewohnte Pflegeperson ausfällt, zahlt die Pflegekasse Verhinderungspflege dazu.

ab 2.082 € im Monat

Vater, Pflegegrad 3, zahlt Einkommensteuer

Verhinderungspflege und Steuerermäßigung kommen beide dazu. Das ist der beste Fall.

ab 1.749 € im Monat

Beide Eltern, eine Betreuungskraft

Vater mit Pflegegrad 3, Mutter ohne Pflegegrad: für die zweite Person kommen 75 € dazu. Im besten Fall ab 1.824 € – die Steuerermäßigung gilt einmal pro Haushalt.

ab 2.451 € im Monat

Alle Beispiele pro Monat, dazu Anreise sowie Kost und Logis. Stand: Oktober 2026.

Was Sie vorstrecken – und wann es zurückkommt

Die Betreuung bezahlen Sie jeden Monat. Nicht alles, was zurückkommt, kommt sofort. Damit Sie planen können:

Jeden Monat

Sie zahlen die Betreuung. Das Pflegegeld kommt ebenfalls jeden Monat.

Alle 6–12 Wochen

Die Anreise ab 170 € pro An- und Abreise, wenn die Betreuungskräfte wechseln.

Nach dem Antrag

Die Pflegekasse erstattet die Verhinderungspflege.

Im Jahr danach

Die Steuerermäßigung kommt mit dem Steuerbescheid.

Noch kein Pflegegrad? So kommen Sie dazu

Die Betreuung geht auch ohne Pflegegrad. Aber erst mit Pflegegrad zahlt die Pflegekasse mit. Und Pflegegeld gibt es ab dem Monat, in dem Sie den Antrag stellen – für frühere Monate gibt es nichts. Darum lieber heute anfangen als nächsten Monat.

1

Den Antrag stellen

Der Antrag geht an die Pflegekasse Ihrer Mutter oder Ihres Vaters. Sie gehört zur Krankenkasse – welche das ist, steht auf der Versichertenkarte. Warten Sie nicht, bis alle Unterlagen beisammen sind.

2

Die Begutachtung

Danach schaut sich eine Gutachterin oder ein Gutachter an, wie viel Hilfe Ihre Mutter oder Ihr Vater im Alltag braucht – meist bei ihnen zu Hause. Bei gesetzlich Versicherten ist das der Medizinische Dienst oder ein unabhängiger Gutachter, bei privat Versicherten Medicproof.

3

Gut vorbereitet in den Termin

Seien Sie dabei, wenn es irgendwie geht. Viele Eltern nehmen sich an diesem Tag zusammen und sagen: „Das schaffe ich noch allein.“ Schreiben Sie vorher eine Woche lang auf, wobei Hilfe nötig war – auch nachts. Legen Sie Arztbriefe und den Medikamentenplan bereit.

4

Der Bescheid

Den Pflegegrad legt die Pflegekasse fest und schickt Ihnen einen Bescheid. Erwartet sie eine Besserung, kann sie den Pflegegrad befristen – insgesamt höchstens drei Jahre. Vor Ablauf prüft sie, ob und in welchem Pflegegrad es weitergeht.

5

Wenn der Pflegegrad zu niedrig ausfällt

Dann können Sie Widerspruch einlegen. Dafür haben Sie einen Monat Zeit, nachdem der Bescheid angekommen ist. Ihre Notizen aus der Woche vor dem Termin helfen dabei, zu begründen, warum mehr Hilfe nötig ist.

Braucht Ihre Mutter oder Ihr Vater später mehr Hilfe, können Sie einen höheren Pflegegrad beantragen; dann wird neu begutachtet. Geht es deutlich besser, müssen Sie das der Pflegekasse melden. Die Pflegekasse berät Sie kostenlos, auf Wunsch auch zu Hause. Und wir erklären Ihnen im Gespräch, worauf es ankommt – den Antrag stellen Sie selbst.

Ein älteres Paar sitzt auf dem Sofa und geht gemeinsam Briefe und Unterlagen durch

Was Sie über das Pflegegeld wissen sollten

Das Pflegegeld ist der Teil, der jeden Monat sicher kommt. Ein paar Regeln dazu erfahren viele Familien erst spät – hier stehen sie auf einen Blick.

Es gehört Ihren Eltern

Die Pflegekasse zahlt das Pflegegeld an Ihre Mutter oder Ihren Vater, nicht an die Kinder. Wofür es ausgegeben wird, ist frei – zum Beispiel für einen Teil der Betreuung. Die Pflege zu Hause muss nur gesichert sein.

Alle sechs Monate ein Beratungsbesuch

Bei Pflegegrad 2 bis 5 müssen Sie alle sechs Monate einen Beratungsbesuch abrufen; bei Pflegegrad 4 und 5 dürfen Sie ihn auch alle drei Monate nutzen. Fällt der Besuch aus, wird das Pflegegeld gekürzt, fällt er wiederholt aus, wird es entzogen. Tragen Sie sich den Termin am besten gleich ein.

Keine Steuer, keine Anrechnung auf die Rente

Für Ihre Mutter oder Ihren Vater ist das Pflegegeld steuerfrei, und es wird nicht auf die Rente angerechnet. Bei Sozialleistungen, die vom Einkommen abhängen, zählt es nicht als Einkommen. Geben Ihre Eltern es an ein Kind weiter, das sie pflegt, ist es auch dort steuerfrei – bis zur Höhe des Pflegegeldes.

Auch im Urlaub

Fahren Sie mit Ihrer Mutter in ein EU-Land, einen anderen EWR-Staat oder in die Schweiz, läuft das Pflegegeld weiter. In anderen Ländern läuft es bis zu acht Wochen im Jahr weiter, danach ruht es.

Wenn zusätzlich ein Pflegedienst kommt

Rechnet ein Pflegedienst seine Pflege direkt mit der Pflegekasse ab, sinkt das Pflegegeld um den Anteil, den der Pflegedienst nutzt. An die gewählte Aufteilung sind Sie sechs Monate gebunden – rechnen Sie es deshalb vorher durch, gern mit uns.

Außerdem für Sie da – nicht abgezogen

Mit einem Pflegegrad gibt es diese Leistungen zusätzlich. Wir rechnen sie nicht in Ihren Betrag ein, weil sie für andere Dinge gedacht sind als die Betreuungskraft.

Entlastungsbetrag – gegen Beleg, z. B. für Tagespflege, Kurzzeitpflege oder einen Pflegedienst; nicht für die Betreuungskraft131 € im Monat

Pflegehilfsmittel zum Verbrauch42 € im Monat

Hausnotruf27 € im Monat

Umbau der Wohnung, z. B. im Badbis 4.180 € je Maßnahme

In Bayern: Landespflegegeld, ab Pflegegrad 2500 € im Jahr

Ein älteres Paar sitzt lächelnd Arm in Arm auf dem Sofa zu Hause

Was das zusätzliche Geld bringt – und wofür es gedacht ist

Diese Leistungen rechnen wir nicht in Ihren Betrag ein, weil sie nicht für die Betreuungskraft gedacht sind. Für den Alltag Ihrer Eltern sind sie trotzdem viel wert – und oft erfährt man erst spät davon.

Entlastungsbetrag: 131 € im Monat

Ab Pflegegrad 1, wenn Ihre Eltern zu Hause gepflegt werden. Die Pflegekasse zahlt ihn nicht aus, sondern erstattet ihn gegen Beleg: für Tages- oder Nachtpflege, Kurzzeitpflege, einen Pflegedienst (ab Pflegegrad 2 nicht für Hilfe beim Waschen oder Anziehen) oder ein nach Landesrecht anerkanntes Angebot zur Unterstützung im Alltag. Was Sie nicht nutzen, nehmen Sie ins nächste Halbjahr mit.

Pflegehilfsmittel zum Verbrauch: 42 € im Monat

Ab Pflegegrad 1 zahlt die Pflegekasse Dinge, die verbraucht werden – zum Beispiel Einmalhandschuhe, Desinfektionsmittel oder Bettschutzeinlagen. Das erleichtert auch der Betreuungskraft die Arbeit.

Ein Pflegebett

Ein Pflegebett lässt sich in der Höhe verstellen: Ihre Mutter steigt leichter ein und aus, und die Betreuungskraft schont ihren Rücken. Sie beantragen es ab Pflegegrad 1 bei der Pflegekasse – ein Rezept brauchen Sie dafür nicht.

Hausnotruf: 27 € im Monat

Ab Pflegegrad 1 gibt die Pflegekasse 27 € im Monat dazu und einmalig 10,49 €. Ein Knopf am Handgelenk – gut für die Stunden, in denen die Betreuungskraft frei hat oder einkaufen ist.

Umbau der Wohnung: bis 4.180 €

Für Umbauten, die das Leben zu Hause leichter machen – etwa eine Dusche ohne Stufe oder Haltegriffe im Bad –, zahlt die Pflegekasse bis zu 4.180 € je Maßnahme. Wohnen mehrere Pflegebedürftige zusammen, bis zu 16.720 €.

Pflegekurse für Sie

Als Angehörige können Sie kostenlose Pflegekurse besuchen. Dort lernen Sie zum Beispiel, wie Sie jemandem sicher aus dem Bett helfen – gut zu wissen, wenn Sie Ihre Eltern besuchen oder die Betreuungskraft frei hat.

In Bayern: 500 € Landespflegegeld im Jahr

Ab Pflegegrad 2, wenn Ihre Eltern in Bayern ihren Hauptwohnsitz haben. Sie beantragen es einmal beim Bayerischen Landesamt für Pflege, danach läuft es weiter. Das Geld kommt bis zum 31. Januar des Folgejahres.

Stand: Oktober 2026. Ab 2027 plant die Regierung Änderungen bei einigen dieser Leistungen; noch ist das nicht Gesetz.

„Kommt da noch etwas dazu?“

Das ist eine der ersten Fragen am Telefon – und eine gute. Hier steht, was Sie wissen sollten, bevor Sie sich entscheiden.

Keine Gebühren obendrauf

Die Suche nach der passenden Betreuungskraft ist kostenlos. Es gibt keine Jahresgebühr und keine Vermittlungsgebühr. Was Sie zahlen, steht oben: Monatspreis, Anreise sowie Kost und Logis.

Warum der Preis so ist

Wir suchen die Betreuungskräfte selbst, mit einem eigenen Team. Als Direktanbieter ohne Agentur dazwischen sind wir ca. 30 % günstiger als deutsche Vermittlungsagenturen.

Erst sehen, dann zusagen

Bevor jemand kommt, zeigen wir Ihnen das Profil der Betreuungskraft. Erst wenn Sie sagen „Ja, das passt“, geht es weiter.

Das Geld vom Staat

Wir erklären Ihnen, welche Leistungen Ihnen zustehen, wann das Geld kommt und wofür es gedacht ist. Die Anträge stellen Sie selbst – wir sagen Ihnen, worauf es dabei ankommt.

Eine Betreuerin reicht einer älteren Frau am Fenster eine Tasse Kaffee

14 Tage kennenlernen

Sie können die Betreuung 14 Tage lang ausprobieren: für 1.487,50 €, dazu Anreise (ab 170 € pro An- und Abreise) sowie Kost und Logis. In der Regel ist die Betreuungskraft 5–7 Tage nach Ihrer Zusage bei Ihnen – und Sie erleben, wie der Alltag mit ihr aussieht.

Und wenn es nicht passt? Dann kann die Betreuungskraft gewechselt werden; welche Kosten dabei anfallen, steht im Betreuungsvertrag. Den Vertrag mit uns können Sie jederzeit kündigen, den mit der Betreuungskraft mit einer Frist von 14 Tagen.

Kennenlernen anfragen

Fragen zum Geld, die wir oft hören

Reicht die Rente meiner Mutter dafür?

Das hängt von Rente, Ersparnissen und Pflegegrad ab – und wir sagen es Ihnen ehrlich, auch wenn es nicht reicht. Ein Beispiel: Bei Pflegegrad 3 bleiben nach dem Pflegegeld sicher ab 2.376 € im Monat, dazu Anreise sowie Kost und Logis. Oft kommt das Geld aus mehreren Töpfen: aus der Rente, aus dem Ersparten und manchmal mit einem Beitrag der Kinder. Im Gespräch rechnen wir Ihren Fall durch.

Gibt es die Steuerermäßigung auch ohne Pflegegrad?

Ja. Sie hängt nicht am Pflegegrad, sondern daran, ob im Haushalt, der die Betreuung bezahlt, Einkommensteuer anfällt. Es sind 20 % der Kosten, höchstens 4.000 € im Jahr pro Haushalt.

Zählt das Pflegegeld gegen die Steuerermäßigung?

Nein. Die Steuerermäßigung richtet sich nach den Kosten der Betreuung; das Pflegegeld wird dabei nicht gegengerechnet. Anders ist es bei Geld, das die Pflegekasse für einen Pflegedienst zahlt oder als Entlastungsbetrag erstattet.

Helfen Sie uns bei den Anträgen?

Wir erklären Ihnen, welche Leistungen Ihnen zustehen, was in den Antrag gehört und wann das Geld kommt. Stellen müssen Sie die Anträge selbst – bei Fragen rufen Sie uns an.

Was passiert mit dem Pflegegeld, wenn meine Mutter stirbt?

Eine Frage, die man ungern stellt. Das Pflegegeld wird bis zum Ende des Monats gezahlt, in dem sie stirbt. Den Vertrag mit uns können Sie jederzeit kündigen.

Ändert sich 2027 etwas?

Die Regierung plant zum 1. Januar 2027 eine Pflegereform. Sie ist noch nicht Gesetz. Auf dieser Seite stehen die Beträge, die heute gelten; sobald die Reform beschlossen ist, passen wir sie an.

Zum Vergleich: ein Platz im Pflegeheim

Im Pflegeheim, erstes Jahr

3.364 € im Monat

So viel zahlen Familien in Deutschland im Schnitt aus eigener Tasche (vdek, Stand 01.07.2026). Unterkunft und Essen sind darin enthalten.

Zu Hause, Pflegegrad 3

sicher ab 2.376 € im Monat

Im besten Fall ab 1.749 €, dazu Anreise sowie Kost und Logis. Ihre Mutter oder Ihr Vater bleibt in der eigenen Wohnung.

Die Pflegereform 2027 ist geplant, aber noch nicht Gesetz. Wir zeigen die Beträge, die heute gelten. Stand: Oktober 2026. Quellen: § 18, § 33, § 34, § 37, § 38, § 39, § 40, § 42a und § 45b SGB XI, § 3 und § 35a EStG, § 84 SGG (gesetze-im-internet.de), Bundesgesundheitsministerium, vdek, Bayerisches Landesamt für Pflege.

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Rechnen Sie Ihren Fall mit uns durch

Kostenlos und unverbindlich. Sie erzählen uns, wie es Ihren Eltern geht – wir sagen Ihnen, was bei Ihnen bleibt.

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